Realisierung:
Einer der Merksätze aus dem Französischunterricht an der Kantonsschule ist für mich der folgende: «La Constitution est le fondement de l’Etat.» Auf Deutsch: «Die Verfassung ist die Grundlage des Staates.» Zu einem richtigen Staat gehören eine bestimmte Fläche Land, Menschen, die das Land bewohnen sowie Souveränität, das Selbstbe-
Grundsätzlich haben die Staaten eine Verfassung. Im Zentrum müssen dabei die Rechte und Pflichten der Bewohnenden stehen. Es gibt allerdings Aus-
Es gibt Länder, in denen es schwer ist, die Verfass-
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde aufgrund der katastrophalen Erfahrungen der Nazizeit nach sehr sorgfältiger Ausarbeitung so konzipiert, dass es schwer veränderbar ist. Das Grundgesetz soll dauerhaft sein und parteipoli-
In Norwegen kann das Parlament (Storting) die Verfassung mit qualifizierter Mehrheit ändern. Dabei kann die zweite und abschliessende Beratung erst in der nachfolgenden Wahlperiode durchge-
In unserem Land braucht es für eine Änderung der Bundesverfassung in einer Volksabstimmung be-
Vor der Bildung des Bundesstaates gab es den Staatenbund. Auf der Gesamtebene war dieser schwach. Es ging deshalb darum, dem Bund be-
Aufgrund des föderalistischen Aufbaus unseres Landes ist der Bund dort gesetzgeberisch tätig, wo ihn die Bundesverfassung beauftragt oder durch eine Kann-Bestimmung ermächtigt. In den anderen Bereichen haben die Kantone die Kompetenz. So ist z.B. der Bund für den Tierschutz zuständig, die Kantone für den Menschenschutz. Als ich vor rund 20 Jahren Massnahmen gegen gefährliche Hunde beantragte, gab es da keine Bundeskompetenz. Viele Kantone nahmen hingegen ihre Kompetenzen wahr und verschärften ihre Hundegesetze, jedoch kantonal unterschiedlich.
Jede gesetzliche Massnahme muss eine rechtliche Grundlage auf Verfassungsstufe haben. Allerdings übergeht dies der Gesetzgeber immer wieder in Kenntnis der Rechtslage. Das ist unverzeihlich. So hatten die Einführung der Samenspende für les-
Der 1848 gebildete Bundesstaat ist bewusst ein föderalistischer Staat. Je nach Ort gehörte man der Römisch-katholischen oder der Reformierten Kirche an. Da die Gegensätze zwischen Katholiken und Reformierten eklatant waren, ging es u.a. darum, die verschieden gelagerten Kantone zu integrieren, indem man die Unterschiede berücksichtigte. In der Schweiz gehörte man der einen oder anderen Kirche an. Über lange Zeit waren 60% der Be-
Die Römisch-katholische Kirche war nie bereit, sich dem Staat unterzuordnen. In den ausgeprägt reformierten Kantonen wurden die Reformierten Kirchen Staatskirchen. Die erste Bundesverfassung enthielt z.B. im Art. 41 die Gewährleistung, dass die christlichen Bewohnerinnen und Bewohner das Niederlassungsrecht in jedem Kanton erhielten, dass die freie Ausübung des Gottesdienstes «den anerkannten christlichen Konfessionen im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft gewährleistet ist» (Art. 44) und dass alle Christen in jedem Kanton vor dem Gesetze gleich sind (Art. 48). Heute hält die Bundesverfassung lediglich fest, dass für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat die Kantone zuständig sind.
Dies ist eine zentrale Feststellung. Eine Eidge-
In einem Kanton anerkannt zu sein, bedeutet nicht unbedingt, staatliche finanzielle Unterstützung zu erhalten. In vielen Kantonen können die anerkann-
Die erste Bundesverfassung führte zur Gleichbe-
Vieles deutet darauf hin, dass die Bedeutung der Würde jeder Person und das gesellschaftliche Fun-
Die geltende Bundesverfassung besteht seit 1998. Bei allem, was darin aus christlicher Sicht disku-
Ältere, aber immer noch interessante, Texte sind im Archiv zu finden.